Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab: 01. 01. 2010

Diese Seite bietet eine vereinfachte Übersicht unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die vollständige und verbindliche Version steht als PDF zum Download bereit.

1. Einleitung

Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen der BOCO Pardubice machines, s.r.o. (nachfolgend „Lieferant“) und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Käufer“) bei der Lieferung von Maschinen, Ersatzteilen und Dienstleistungen im Bereich der Extrusionstechnologie für Kunststoffe und Gummi. Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Lieferant eine Bestellung des Käufers schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder ein beidseitig unterzeichneter Vertrag vorliegt. Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden im Vertrag festgelegt und verstehen sich ohne Transport, Versicherung, Zollgebühren oder andere Abgaben, sofern nicht anders vereinbart. Standard-Zahlungsbedingungen: 50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss, 40 % vor Versand, 10 % nach Lieferung der Maschine oder Linie

4. Lieferung und Abnahme

Der Erfüllungsort ist in der Regel der Firmensitz des Lieferanten (INCOTERMS 2010 EXW). Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Extrusionsanlage, Recyclinglinie oder Komponenten auch bei kleineren Mängeln, die die Nutzung nicht beeinträchtigen, anzunehmen.

5. Gewährleistung und Reklamationen

Der Lieferant gewährt 12 Monate Garantie ab Lieferdatum. Die Garantie umfasst nicht:
normalen Verschleiß unsachgemäßen Gebrauch eigenmächtige Änderungen am Produkt

Reklamationen müssen sachlich begründet sein und dürfen nicht ohne triftigen Grund erfolgen.

6. Vertragsstrafen und Rücktritt

In diesen AGB sind Vertragsstrafen bei Pflichtverletzungen geregelt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in gesetzlich zulässigen Fällen oder gemäß diesen Bedingungen möglich.

7. Sonstige Bestimmungen

Die Vertragsverhältnisse unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Zuständig ist das Bezirksgericht Pardubice bzw. das Regionalgericht Hradec Králové. Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern.